Lebendige Demokratie in Kommunen und Regionen/Ländern
Bürgerengagement und Bürgerrechte im eigenen und im Partnerland
Démocratie dans les communes et régions/engagement des citoyens
et citoyenneté y compris dans le pays partenaire
Es geht um die Fragen wie sich Bürger am politischen Geschehen ihrer
Kommune beteiligen können - auch über die Wahl des Bürgermeisters
oder des Kommunalparlaments hinaus und welche Rechte Ausländer in der
Kommune haben.
Die Direktwahl des Bürgermeisters ist in vielen, aber nicht
allen deutschen Kommunalverfassungen vorgesehen.
Bürger können als sachkundige Bürger in Kommunalausschüssen
mitarbeiten, so z.B. dem Jugend oder Sozialausschuss. In vielen Kommunalverfassungen
gibt es die Möglichkeit des Bürgerbegehrens (auf Initiative
von 10 – 20% der Bürger muss das Kommunalparlament über
ein Thema befinden) und des Bürgerentscheids.
Um speziell auf Interessen der Jugend oder der Ausländer einzugehen
haben viele Kommunen ein Jugendparlament oder einen Ausländerbeirat
als Beratungsorgane geschaffen (letzteres in vielen Kommunalverfassungen
vorgesehen).
Gesetzlich ist die Beteiligung der Bürger bei der Erstellung von
Bebauungsplänen vorgesehen, die offengelegt werden müssen
mit der Möglichkeit der Anregungen und Widersprüche seitens der
Bürger.
Viele Möglichkeiten der informellen Bürgerbeteiligung
werden inzwischen praktiziert:
So Runde Tische, Bürgerforen, Zukunftswerkstätten ( Durchspielen
von Zukunftsszenarien),
Planungszellen (längerfristige Erarbeitung von Problemlösungen
durch nach dem Zufallsprinzip ausgesuchte Bürger, die dafür von
ihrer Arbeit freigestellt werden),
Mediation (Aushandeln von widerstreitenden Interessen).
Ein seit mehreren Jahren bestehendes Bundesprogramm des Bundesbauministeriums
„Soziale Stadt“ mit dem Ziel Bürgerbeteiligung zur Sanierung
und Entwicklung sozialer Brennpunkte in den Großstädten hat zur
Einrichtung vieler Stadtteilbüros, Bürgertreffs und Stadtteilbeiräte
von engagierten Bürgern geführt.
In neuerer zeit sind viele Kommen dazu übergegangen, die neuen Kommunikationstechnologien
zur besseren Information der Bürger, zur Förderung ihrer Beteiligung
bei anstehenden Entscheidungen und ihres freiwilligen Engagements für
die Gesellschaft durch entsprechende Bürgerportale zu nutzen. (e-democracy).
Ausländer haben inzwischen europaweit das kommunale Wahlrecht,
Die von Chirac und Schröder in der Gemeinsamen Erklärung anlässlich
des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrages angebotene doppelte Staatsbürgerschaft
für im Partnerland lebende Deutsche und Franzosen wird wohl noch einige
Hürden vor ihrer Einführung nehmen müssen.
Das Ministerkomitee des Europarates hat eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten
zur Bürgerbeteiligung am kommunalen öffentlichen Leben verabschiedet
(Empfehlung Nr. R (2001)19 ).
Möglicher Redner von deutscher Seite zu dem Thema: Fr. Prof.
Dr. Marga Pröhl, Leiterin der Abteilung „Demokratie und Bürgergesellschaft“
der Bertelsmann-Stiftung
Möglicher Redner aus französischer Sicht: M Yves Sintomer,
Centre Marc Bloch
Pour la France les mots clé sont : démocratie local, participations
direct des citoyens, referendum local, concertation avec les citoyens, ville
numérique, budgets participatifs, conseil communal citoyens, dialogue
direct (chat) avec le maire ou les adjoints par Internet etc.
Wolfgang Linckelmann